§ 1 Geltungsbereich
- Durch die hier beschriebenen Geschäftsbedingungen werden die Leistungen zwischen der Baltrum-LogistikGmbH&Co.KG, Am Hafen 179, 26579 Baltrum, Geschäftsführer u. Inhaber Harm A. Lüppen, nachstehend „Fuhrunternehmerin“ genannt und dem Kunden geregelt und rechtlich abgesichert.
- Die AGB sind durch Aushang an der Umschlags-/Abholfläche und/oder durch Aushändigung an den Kunden bekannt gemacht worden.
- Die Baltrum-Logistik ist ein gewerbliches Unternehmen zum Umschlag (Annahme, Disposition, Kommissionierung, Lagerhaltung, Verladung), Transport und Lieferung von Waren, beweglichen Gegenständen und sonstigen Gütern (nachstehend „Speditionsgut“ genannt) vom Baltrumer Anleger bis zum Kunden.
- Die Beauftragung des Fuhrunternehmens erfolgt, sofern keine vorherige Beauftragung erfolgt ist, mit der Übernahme des vom Kunden bestellten Speditionsguts im Baltrumer Hafen. Das Speditionsgut wird durch das Fuhrunternehmen auf der Umschlagsfläche des Fuhrunternehmens am Hafen bearbeitet. Folglich kommt mit Übernahme der Fracht ein Vertrag über die Bearbeitung des Speditionsguts sowie die Bereitstellung zur Abholung auf dem Bereitstellungsplatz bzw. der Lieferung zum Bestimmungsort zustande (nachstehend auch „Belieferungsvereinbarung“ genannt). Mit der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden erkennt dieser die Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Leistungen an.
§ 2 Vereinbarungsgegenstand
- Das Fuhrunternehmen übernimmt das Speditionsgut vom Frachtschiff, woraufhin es auf dem Betriebsgelände des Fuhrunternehmens kommissioniert, verladen und zum angegebenen Bestimmungsort auf der Insel transportiert wird. Im Falle der Selbstabholung wird das Speditionsgut auf den Bereitstellungsplatz für Selbstabholer verbracht. Die Selbstabholung muss auf dem Frachtbrief vermerkt sein.
- Mit Bereitstellung auf dem Bereitstellungsplatz für Selbstabholer geht die Haftung auf den Kunden über. Der Umschlag und die Bereitstellung erfolgen auf Kosten des Kunden. Während der Umschlagsarbeiten ist das Betreten der eingezäunten Umschlagsfläche verboten.
- Das Speditionsgut mit Bestimmungsort außerhalb des Bereitstellungsplatzes wird bis auf den im Frachtbrief genannten Bestimmungsort (Grundstück) geliefert. Der Transport findet auf Kosten des Kunden statt.
- Baustoffe, Möbel, Elektrogeräte und sperrige Speditionsgut sind vom Kunden vom Transportvehikel abzuladen.
- Sofern eine Abrechnung der Leistung des Fuhrunternehmers direkt mit dem Lieferanten des Speditionsguts erfolgen soll muss dies dem Fuhrunternehmer rechtzeitig angezeigt oder im Frachtbrief eindeutig vermerkt sein. Später notwendige Rechnungskorrekturen erfolgen kostenpflichtig. Sofern eine Zahlung des Lieferanten des Speditionsguts nicht binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt verpflichtet sich der Kunde zur unverzüglichen Begleichung des offenen Beträgs. § 3 Preise
- Die von Seiten des Fuhrunternehmens angegebenen Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Preise sind in der jeweils aktuellen Tarifliste des Fuhrunternehmers definiert (Stand 01.Januar, 2025). Die Tarifliste kann jederzeit an der Umschlagsfläche am Fähranleger Baltrum oder beim Fuhrunternehmer eingesehen werden. Mit der Inanspruchnahme der Leistung erkennt der Kunde die Zahlungsverpflichtung nach dem jeweiligen Tarif an.
- Die Tarife des Fuhrunternehmens beinhalten ausschließlich die in § 2 Abs. 1 genannten Leistungen. Kosten für Transportbehälter, die nicht zum Inventar des Fuhrunternehmers gehören (nachstehend auch „Fremdbehälter“ genannt), sind vom Kunden mit dem Lieferanten des Speditionsgutes abzurechnen. Die Kosten für den Transport des Fremdbehälters sowie der Rücktransport werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Für Güter, die auf Wunsch des Kunden mit Personenschiffen befördert werden, oder am Wochenende und Feiertagen ausgeliefert werden sollen, wird ein Zuschlag von 100% zum frachtpflichtigen Gewicht gemäß Preisliste berechnet.
§ 4 Datenschutz
- Der Fuhrunternehmer nimmt den Schutz der persönlichen Kundendaten sehr ernst und hält sich an die Bestimmungen der deutschen Datenschutzgesetze und der Datenschutzgrundverordnung. Die entsprechende Datenschutzerklärung kann in den Betriebsräumen des Fuhrunternehmers eingesehen werden.
- Die personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail, Tel. und Faxnummer) werden ausschließlich zu Abwicklung der Transporte zwischen Anlieferstelle am Hafen Baltrum und der von Kunden angegebene Lieferadresse auf Baltrum, auf der Bereitstellungsplatz für Selbstabholer sowie für die Rechnungsstellung verwendet. Die persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und tauchen nicht auf Webseiten auf. § 5 Lieferbedingungen
- Auslieferung
- Die Auslieferung findet auf Grundlage des Kundenauftrags statt. Sofern ein Frachtbrief vorliegt hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Frachtbrief bis spätestens am Vortrag der Lieferung per E-Mail oder per Telefax zugesandt wird. Der Kunde stellt sicher, dass im Frachtbrief folgende Angaben vermerkt sind:
- die genaue Anschrift des Absenders sowie des Empfängers/Kunden
- Anzahl, Art und Inhalt der Frachtstücke
- Das Bruttogewicht der Frachtstücke
- Der Kunde weist den Lieferanten des Speditionsgutes an, das Speditionsgut adäquat zu verpacken für den Seetransport und den Transport bei offen ausgesetzten widrigen Witterungsbedingungen wie z.B. Schnee, Sturm, Regen, Hagel etc. . Beschädigungen und Verluste in Folge mangelhafter Verpackung gehen nicht zu Lasten des Fuhrunternehmens.
- Rolltransport / Haftung
- Haftung, die aus der Tiergefahr resultiert, wird nach § 833 S. 2 BGB ausgeschlossen.
- Für den durch Verlust oder die Beschädigung des Speditionsguts entstehenden Schaden haftet das Fuhrunternehmen nur, wenn dies im Rahmen der Belieferungsvereinbarung geschieht und durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Fuhrunternehmer verschuldet wurde. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Fall haftet das Fuhrunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Speditionsgüter, die nicht von Fuhrunternehmen übernommen wurden, wird keine Haftung übernommen.
- Haftungsausschluss: für Speditionsgüter, die auf der Umschlagsfläche des Fuhrunternehmens, bzw. im Hafenbereich, länger als 8 Stunden gelagert werden, wird keine Haftung übernommen.
- Die Auslieferung ist Wind und Wetter vorbehalten. § 6 Versicherungsschutz
- Die Transportleistungen des Fuhrbetriebs sind durch eine Frachtversicherung der Oscar Schunck GmbH & Co. KG abgedeckt.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht, Gerichtstand ist Aurich. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 20206
